Geschäftsnummer: | 24.3812 |
Eingereicht von: | - |
Einreichungsdatum: | 27.06.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Analyse; Sprachgemeinschaft; Monitoring; Rekrutierung; Bundesrat; Herkunftskanton; Bewerbungen; Rekrutierungen; Aufschluss; Unterschiede; Personen; Kantonen; Sprachgemeinschaften; Korrekturmassnahmen; Sprachenvertretung; Sinne; Sprachenverordnung; ährleisten |
Der Bundesrat wird ersucht, eine Analyse zu unterbreiten, wie das bezüglich Sprachgemeinschaft und Herkunftskanton durchgeführte Monitoring der Bewerbungen auf vakante Stellen beim Bund und der entsprechenden Rekrutierungen analysiert werden könnte. Das zwischen 2022 und 2023 erfolgte Monitoring ist fortzusetzen. Die Analyse soll Aufschluss geben über die prozentualen Unterschiede bei der Rekrutierung von Personen aus verschiedenen Kantonen und Sprachgemeinschaften. In der Folge sollen allfällige Korrekturmassnahmen vorgeschlagen werden, um eine ausgewogene Sprachenvertretung im Sinne der Sprachenverordnung zu gewährleisten.
Mit dem Evaluationsbericht 2019–2023 wird das Anliegen der von der SPK-N eingereichten Motion 20.3920 («Monitoring der Bewerbungen auf offene Stellen bezüglich Sprachgemeinschaft und Herkunftskanton der Kandidaten und Kandidatinnen») erfüllt. Das Monitoring zeigt auf, dass die Rekrutierungsquote von Kandidatinnen und Kandidaten aus der italienischen und französischen Schweiz trotz der zahlreichen Bewerbungen aus diesen beiden Sprachgemeinschaften verhältnismässig niedriger ist als jene der deutschsprachigen Bewerbenden. Dieses Monitoring wurde über einen begrenzten Zeitraum durchgeführt (vom 4. Quartal 2022 bis zum 1. Quartal 2023). Es wird nun aber als zweckmässig erachtet, eine Analyse über einen längeren Zeitraum vorzunehmen und das Monitoring mindestens vier weitere Jahre fortzusetzen. Anhand der Ergebnisse dieser Analyse sollen Korrekturmassnahmen vorgeschlagen werden, mit denen eine ausgewogene Sprachenvertretung gewährleistet wird.
Die vorhandenen Analysen und Massnahmen sollen ergänzt werden, indem folgenden Punkten Rechnung getragen wird: